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Minderjährig oder volljährig: warum das wichtig ist

Ob du unter oder über 18 bist, macht einen Unterschied. Denn:

  • Unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Ab 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Diese Gesetze bestimmen, wie lange du täglich arbeiten darfst, wann Pausen gemacht werden müssen und ob du abends oder am Wochenende eingesetzt werden darfst.

Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren

Als minderjährige*r Azubi stehst du unter besonderem Schutz. Deine Arbeitszeiten sind begrenzt und es gibt klare Pausen- und Ruhezeiten:

  • Max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche

  • Keine Arbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr

  • Samstags, sonntags und feiertags frei, außer in Ausnahmen (z. B. Pflege, Gastronomie, Landwirtschaft)

  • Pausen:

    • ab 4,5 Stunden: 30 Minuten

    • ab 6 Stunden: 60 Minuten

  • Ruhezeit: mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Schwanger in der Ausbildung: Was gilt bei der Arbeitszeit?

Wenn du schwanger bist, gelten besondere Schutzvorschriften, um dich und dein ungeborenes Kind zu schützen. Diese betreffen auch die Arbeitszeit:

  • Für dich zur Sicherheit gleich vorab: Ab Bekanntgabe deiner Schwangerschaft besteht ein Kündigungsverbot für deinen Arbeitgeber. Du kannst also sicher sein, dass Lösungen für den Fortbestand deiner Ausbildung gefunden werden.

  • Als volljährige Schwangere darfst du maximal 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in zwei Wochen arbeiten.

  • Minderjährige Schwangere unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz – bei ihnen sind die Grenzen noch strenger.

  • Nachtarbeit, Akkordarbeit oder gefährliche Tätigkeiten sind verboten.

  • Du hast Anspruch auf Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt.

Sprich in jedem Fall mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin – sie sind verpflichtet, dich zu unterstützen und deine Ausbildung entsprechend anzupassen.

Arbeitszeit für Azubis über 18 Jahre

Ab deinem 18. Geburtstag gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes. Du darfst etwas flexibler arbeiten, aber auch hier gibt es Grenzen:

  • 8 Stunden pro Tag (Regelarbeitszeit)

  • Max. 10 Stunden, wenn der Schnitt in 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet

  • Höchstens 48 Stunden pro Woche

  • Pausen:

    • ab 6 Stunden: 30 Minuten

    • ab 9 Stunden: 45 Minuten

  • Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen