
Wie viel darf ich in der Ausbildung arbeiten?
Du startest in deine Ausbildung und fragst dich: Wie lange muss oder darf ich eigentlich arbeiten? Keine Sorge: In Deutschland gibt es klare Regeln, damit du nicht überfordert wirst. Die Arbeitszeiten in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Volljährige geregelt.
Minderjährig oder volljährig: warum das wichtig ist
Ob du unter oder über 18 bist, macht einen Unterschied. Denn:
Unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Ab 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Diese Gesetze bestimmen, wie lange du täglich arbeiten darfst, wann Pausen gemacht werden müssen und ob du abends oder am Wochenende eingesetzt werden darfst.
Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren
Als minderjährige*r Azubi stehst du unter besonderem Schutz. Deine Arbeitszeiten sind begrenzt und es gibt klare Pausen- und Ruhezeiten:
Max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
Keine Arbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
Samstags, sonntags und feiertags frei, außer in Ausnahmen (z. B. Pflege, Gastronomie, Landwirtschaft)
Pausen:
ab 4,5 Stunden: 30 Minuten
ab 6 Stunden: 60 Minuten
Ruhezeit: mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Tipp: Nach 4,5 Stunden musst du deine erste Pause machen. Diese darf nicht am Arbeitsplatz stattfinden.
Berufsschule = Arbeitszeit: Was du wissen musst
In der Ausbildung gehört der Besuch der Berufsschule ganz offiziell zur Arbeitszeit. Deshalb gelten für diese Tage bestimmte Regeln, die du kennen solltest:
Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) wird als voller Arbeitstag gewertet – du musst an diesem Tag nicht zusätzlich in den Betrieb.
Beginnt dein Unterricht vor 9 Uhr, musst du nicht vorher arbeiten.
Hast du zwei Berufsschultage pro Woche, zählt nur einer als ganzer Arbeitstag. Am zweiten Tag musst du unter Umständen noch in den Betrieb – frag am besten nach.
Beim Blockunterricht (z. B. 1–2 Wochen am Stück in der Schule) gilt: Hat die Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen, ist sie eine volle Arbeitswoche.
Fahrtzeiten zur Berufsschule zählen nicht extra zur Arbeitszeit – außer es gibt abweichende Regelungen im Betrieb.
Diese Regeln gelten besonders für minderjährige Azubis – aber auch viele Betriebe übertragen sie freiwillig auf volljährige Azubis.
Teilzeitausbildung: Wenn weniger manchmal mehr ist
Nicht jeder kann oder möchte eine Ausbildung in Vollzeit machen. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung – etwa wenn du ein Kind betreust, Angehörige pflegst oder aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten kannst.
Weniger Stunden pro Woche, aber gleiche Inhalte wie bei Vollzeit
Ausbildungsdauer kann sich verlängern, muss aber nicht
Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell vereinbart, meist zwischen 20 und 30 Stunden
Du brauchst die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs und der Kammer
Teilzeitausbildung kann eine tolle Lösung sein, wenn du Ausbildung und Privatleben besser in Einklang bringen möchtest. Infos dazu bekommst du bei deiner IHK, HWK oder Berufsberatung.
Schwanger in der Ausbildung: Was gilt bei der Arbeitszeit?
Wenn du schwanger bist, gelten besondere Schutzvorschriften, um dich und dein ungeborenes Kind zu schützen. Diese betreffen auch die Arbeitszeit:
Für dich zur Sicherheit gleich vorab: Ab Bekanntgabe deiner Schwangerschaft besteht ein Kündigungsverbot für deinen Arbeitgeber. Du kannst also sicher sein, dass Lösungen für den Fortbestand deiner Ausbildung gefunden werden.
Als volljährige Schwangere darfst du maximal 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in zwei Wochen arbeiten.
Minderjährige Schwangere unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz – bei ihnen sind die Grenzen noch strenger.
Nachtarbeit, Akkordarbeit oder gefährliche Tätigkeiten sind verboten.
Du hast Anspruch auf Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt.
Sprich in jedem Fall mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin – sie sind verpflichtet, dich zu unterstützen und deine Ausbildung entsprechend anzupassen.
Arbeitszeit für Azubis über 18 Jahre
Ab deinem 18. Geburtstag gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes. Du darfst etwas flexibler arbeiten, aber auch hier gibt es Grenzen:
8 Stunden pro Tag (Regelarbeitszeit)
Max. 10 Stunden, wenn der Schnitt in 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet
Höchstens 48 Stunden pro Woche
Pausen:
ab 6 Stunden: 30 Minuten
ab 9 Stunden: 45 Minuten
Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Hinweis: Auch über 18 darfst du nicht dauerhaft überlastet werden.
Schichtarbeit, Wochenenddienste & Feiertage
In manchen Berufen (z. B. Pflege, Einzelhandel, Hotel) ist Arbeit am Abend oder Wochenende üblich. Das ist erlaubt, aber nur mit Ausgleich:
Samstagsarbeit: muss durch einen freien Tag ausgeglichen werden
Sonn- und Feiertagsarbeit: nur in bestimmten Branchen erlaubt und ebenfalls auszugleichen
Schichtarbeit: max. 10 Stunden inkl. Pausen
Wichtig: Du musst immer genug freie Zeit zum Erholen haben.
Wenn du zu viel arbeiten sollst
Du hast das Gefühl, deine Arbeitszeiten sind zu lang oder unfair? Dann gilt:
Sprich mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin
Wenn das nichts bringt: Ansprechpartner sind auch die Berufsschule oder die zuständige Kammer (z. B. IHK, HWK)
Dokumentiere deine Arbeitszeiten, falls es zu Gesprächen kommt
Tipp: Du hast das Recht auf eine faire Ausbildung – nutze es!
Fazit: Deine Zeit ist wertvoll
Ob unter oder über 18: Als Azubi darfst du nicht überfordert werden. Die Gesetze sind auf deiner Seite – informiere dich, frag nach und wehre dich freundlich, wenn etwas nicht passt.