
Wie oft darf ich in der Ausbildung krank sein?
Wenn du mal krank bist, ist das kein Problem – das passiert jedem. Aber viele Azubis fragen sich: Wie oft ist okay? Gibt es ein Limit?
Die Antwort: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Krankheitstage in der Ausbildung. Viele Kammern und Betriebe orientieren sich aber an einer Faustregel: 10 % deiner Ausbildungszeit solltest du nicht überschreiten.
Bei einer 3-jährigen Ausbildung sind das etwa 66 Tage. Wenn du mehr fehlst, wird geprüft, ob du trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.
Was passiert bei zu vielen Fehltagen?
Wenn du oft krank bist, musst du dir nicht sofort Sorgen machen. Aber wenn deine Fehlzeiten zu hoch sind, kann es Folgen geben:
Die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer kann prüfen, ob du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.
Dein Ausbildungsbetrieb und deine Berufsschule müssen dann deinen Leistungsstand bewerten.
Wenn du trotz der Fehlzeiten gute Leistungen gezeigt hast, darfst du meist trotzdem zur Prüfung.
Falls nicht, kann die Ausbildung verlängert werden, damit du das Versäumte nachholen kannst.
Krankheitsbedingte Kündigung: Geht das?
Grundsätzlich darf dir nicht wegen Krankheit gekündigt werden. Es gibt aber drei Ausnahmen:
Du bist sehr oft kurzzeitig krank – z. B. über 45–60 Tage in zwei Jahren.
Es ist abzusehen, dass du nicht mehr gesund wirst.
Du bist aus gesundheitlichen Gründen nicht für den Beruf geeignet (z. B. bei einer Allergie gegen Arbeitsmaterialien).
Wichtig: Krankheit schützt dich nicht, wenn du unentschuldigt fehlst oder dich falsch verhältst. Dann kann auch während der Krankheit gekündigt werden.
Entschuldigt vs. unentschuldigt: Der Unterschied
Entschuldigte Fehlzeiten sind z. B. durch ein Attest belegt.
Unentschuldigte Fehlzeiten sind, wenn du nicht zur Arbeit oder Schule gehst ohne Bescheid zu sagen oder ohne Attest.
Unentschuldigtes Fehlen kann zu:
einer Abmahnung
Kürzung deiner Vergütung
oder sogar zur Kündigung führen.
So meldest du dich richtig krank
Plötzlich krank während der Ausbildung? Das musst du jetzt tun:
Wichtig ist, dass du unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, deine/n Ausbildungsleiter/in informierst, dass du heute nicht kommst und zum Arzt gehst.
Sobald du vom Arztbesuch wieder zuhause bist, sagst du im Betrieb Bescheid, wie lange du voraussichtlich krank zuhause bleibst.
Sofort Bescheid sagen – am besten vor Arbeitsbeginn, per Anruf oder E-Mail.
Voraussichtliche Dauer mitteilen, wenn du das schon abschätzen kannst.
Zum Arzt gehen, wenn du länger krank bist oder dein Betrieb ein Attest ab Tag 1 verlangt.
Attest abgeben: Seit 2023 geht das digital – dein Arzt schickt es an die Krankenkasse, dein Arbeitgeber ruft es dort ab. Du musst aber trotzdem informieren, dass du krank bist!
Berufsschule nicht vergessen: Auch dort musst du dich abmelden – Attest nicht zwingend, aber melden musst du dich.
Vorlage für deine Krankmeldung
Betreff: Krankmeldung [dein Name] – Azubi in [deine Abteilung]
Text:
Sehr geehrte*r Frau/Herr [Name],
hiermit melde ich mich krank. Ich bin vom [Datum] bis voraussichtlich [Datum] arbeitsunfähig. Mein Attest liegt vor und wird entsprechend übermittelt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Lohnfortzahlung & Krankengeld
Wenn du krank bist, bekommst du trotzdem Geld. Die Tage, an denen du nicht arbeitest, bekommst du weiterhin deine Ausbildungsvergütung. Das nennt sich Lohnfortzahlung. Solltest du schwerwiegend erkrankt und länger als sechs Wochen krank sein, bekommst du Krankengeld. Das zahlt deine Krankenkasse.
Dein Betrieb zahlt dir bis zu 6 Wochen ganz normal weiter Lohn (wenn du unverschuldet krank bist).
Danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Krankengeld ist ca. 70 % deines Bruttogehalts, aber max. 90 % vom Netto.
Tipp: Melde dich bei deiner Krankenkasse, wenn du merkst, dass du länger ausfällst. Sie helfen dir bei allen Fragen.
Was tun bei langer Krankheit?
Wenn du länger krank bist, könntest du mit deinem Betrieb und der Kammer sprechen. Diese Möglichkeiten gibt es:
Ausbildungszeit verlängern, um alles nachzuholen.
Teilzeitausbildung, wenn du dauerhaft weniger belastbar bist.
Wiedereinstieg mit Unterstützung, z. B. durch Stufenweise Wiedereingliederung.
Fazit
Auch Azubis werden mal krank. Wichtig ist: Informiere deinen Betrieb frühzeitig, hol dir ein Attest, wenn es länger dauert, und sei offen im Umgang mit deinen Fehlzeiten.
Solange du deine Pflichten kennst und dich fair verhältst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Gesundheit geht vor – auch in der Ausbildung!
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